Raub: 1.000 Euro Belohnung* für zweckdienliche Hinweise

Raub: 1.000 Euro Belohnung* für zweckdienliche Hinweise Nestelbach im Ilztal. – In Zusammenhang mit einem bislang ungeklärten Raub auf eine Bankfiliale Ende März 2018, werden zur Klärung des Falls 1.000 Euro ausgelobt. Parallel dazu wird der Fall am 21. Juli 2022 in der Sendung „Fahndung Österreich“ (ServusTV) von Kriminalisten medial neu aufgerollt. Die Polizei ersucht um zweckdienliche Hinweise.Raub: 1.000 Euro Belohnung* für zweckdienliche HinweiseSeit dem brutalen Raub auf eine Reinigungskraft (46) und den Filialleiter (54) einer mittlerweile geschlossenen Bankfiliale in Nestelbach im Ilztal am Abend des 29. März 2018 ermitteln steirische Raubermittler gegen einen bislang unbekannten Täter. Er bedrohte die damals 46-Jährige mit einem Messer, als sie kurz vor 19.00 Uhr den Müll über den Personaleingang nach draußen bringen wollte. In der Folge fesselte der mit Sturmhaube maskierte Täter die Frau, zog ihr eine Wollmütze über den Kopf und drängte sie in die Toilette. Dort nötigte er die Reinigungskraft dazu, den Filialleiter unter einem Vorwand in die Bank zu locken. Auch der damals 54-Jährige wurde kurz darauf von hinten in der Filiale überfallen und mit Klebebändern am Rücken gefesselt.Mangels frei zugänglichen Bargeldes in der Filiale flüchtete der Täter ohne Beute und unerkannt in unbekannte Richtung. Lediglich das persönliche Geld- bzw. Ausweisetui des 54-Jährigen entwendete der Täter. Den beiden zurückgelassenen Opfern gelang es kurz darauf, sich selbst zu befreien und einen Alarm auszulösen. Beide blieben unverletzt, erlitten jedoch einen Schock. Umfassende Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark führten bislang nicht zum gewünschten Fahndungserfolg. Nun rollen Raubermittler den Fall in der Sendung „Fahndung Österreich“ medial neu auf (Do. 21. Juli 2022, 20.15 Uhr auf ServusTV).Oststeirischer Dialekt – neue Hinweise auf womöglich „einheimischen Täter“ erhofftBeim Tatverdächtigen dürfte es sich um einen Mann aus der Südoststeiermark oder dem Südburgenland handeln. Er sprach beim Raub zunächst in oststeirischem Dialekt und versuchte im weiteren Verlauf einen ausländischen Akzent vorzutäuschen. Der etwa 170 bis 180 cm große und 25 bis 45 Jahre alte Mann war zum Tatzeitpunkt mit einer dunklen Hose und einer umgedrehten Kapuzen-Winterjacke (Futter nach außen) bekleidet. Sie wies im Brustbereich grüne Elemente auf. Die getragene Sturmhaube hatte eine durchgehenden Sehschlitz. Bewaffnet war er mit einem Küchenmesser mit Wellenschliff.Am Tatort ließ der Täter eine schwarze Wollhaube mit dem Buchstaben „A“ auf der Stirnseite zurück. Zu diesem Modell ist bekannt, dass es vom Bekleidungsunternehmen „mister*lady“ stammt. Zum Tatzeitpunkt existierten in der Steiermark lediglich sieben Filialen dieser Firma. In der Oststeiermark waren es gerade einmal zwei (Fürstenfeld und Hartberg), zudem eine im unweit entfernten Oberwart/Burgenland.Die bereits über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz veröffentlichen Bilder des Tatverdächtigen aus der Überwachungskamera können via Pressestelle der LPD Steiermark (Mail: oeffentlichkeitsarbeit-st@polizei.gv.at) angefordert werden.Hinweise zum Fall sind (auch vertraulich) an LKA Steiermark unter Tel. 059133/60-3333 oder lpd-st-landeskriminalamt@polizei.gv.at erbeten. Insbesondere relevant sind Hinweise auf die beschriebene Person oder solche, die im Besitz einer solchen Haube sind/waren.*Rechtliche Hinweise zur BelohnungDas betroffene Geldinstitut setzt eine Belohnung in der Höhe von einmalig 1.000 Euro für erlangte Hinweise aus, die zur Klärung der Vorgänge am 29. März 2018 und im Falle des Vorliegens einer Straftat, zur Verurteilung des Täters oder der Täter führen. Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgeberinnen oder Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind, sowie Personen, denen eine Mitschuld am Sachverhalt anzulasten ist.Presseaussendung vom 19.07.2022, 09:29 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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