Mann in eigener Wohnung bestohlen

Mann in eigener Wohnung bestohlen Tobelbad, Bezirk Graz-Umgebung. – Zwei bislang Unbekannte drangen Montagmittag, 4. Dezember 2017, durch einen Vorwand in die Wohnung eines 49-Jährigen ein und bestahlen ihn.Gegen 12.40 Uhr gaben sich die beiden unbekannten Tatverdächtigen, ein Mann und eine Frau, als Interessenten für einen zum Verkauf angebotenen Pkw aus. Dabei fragte der Mann nach einem Glas Wasser für seine angeblich schwangere Schwester, wodurch die Unbekannten in die Wohnung des Opfers gelangten. Während der 49-Jährige durch Herbeiholung eines Glas Wassers abgelenkt war, stahlen die Unbekannten mehrere Hundert Euro aus der Geldbörse des 49-Jährigen und verließen fluchtartig die Wohnung. Der 49-Jährige sah die beiden Tatverdächtigen mit einem Pkw mit rumänischem Kennzeichen davon fahren. Das Kennzeichen selbst konnte sich der 49-Jährige nicht merken, den Diebstahl bemerkte er erst kurze Zeit später.Personsbeschreibung der mutmaßlichen Täter:1. Mann, etwa 25 – 30 Jahre, zirka 165 – 170 Zentimeter groß, dunkle kurze Haare, mittelbraune Hautfarbe, ausländischer Akzent; bekleidet mit einem dunkelblauen Pullover und einer Hose mit Camouflage-Muster;2. Frau, etwa 20 – 25 Jahre, zirka 165 Zentimeter groß, schwanger, schulterlange dunkle Haare, mittelbraune Hautfarbe, ausländischer Akzent; bekleidet mit einem hellen Pullover und einem dunklen Gilet;Generell sind solche Vorfälle an der Wohnungs-/Haustür immer wieder feststellbar und können in vielen Fällen von den Opfern durch mehr Vorsicht und weniger Gutgläubigkeit verhindert werden.Empfehlungen der Polizei:- Lassen Sie NIE fremde Personen in ihre Wohnung / ihr Haus (Gas-, Strom-, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt)- Legen Sie, wenn vorhanden, eine Sperrkette vor, wenn Sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen.- Blicken Sie zuerst durch den Türspion oder das Fenster und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.- Bestätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen (Rückfrage!) wer Einlass begehrt.- Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.- Ein entschiedenes NEIN, ein energisches Wegweisen eines ungebetenen Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls Straftaten verhindern.Presseaussendung vom 05.12.2017, 08:14 UhrReaktionen bitte an Markus  LAMBzurück

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