Ladendiebin festgehalten

Ladendiebin festgehalten Lieboch, Bezirk Graz-Umgebung. – Freitagnachmittag, 27. März 2020, hielt ein Ladendetektiv (33) eine offensichtliche Ladendiebin vor einem Supermarkt an. Ein Passant schritt ein, wodurch der 33-Jährige Detektiv leicht verletzt wurde. Ein Video der Situation macht seither im Internet bzw. auf diversen Social-Media-Kanälen die Runde – die Polizei klärt auf.Gegen 16.00 Uhr beobachtete der hauptberufliche Ladendetektiv (33) in einem Supermarkt, wie eine bislang unbekannte Frau diverse Lebensmittel stahl. Dabei gab sie die Waren in ihre rote Einkaufstasche und verließ die Filiale ohne zu bezahlen, woraufhin der in Graz lebende Ladendetektiv aus Ghana die Frau auf den Diebstahl ansprach. In der Folge kam es zu einem Streit im Bereich des Parkplatzes, wobei der 33-Jährige von seinem Anhalterecht Gebrauch machte und die Frau bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei an der Jacke festhielt.Ein zufällig anwesender Passant (51) aus dem Bezirk Voitsberg dürfte die Situation missinterpretiert haben und kam der Frau zur Hilfe. Dabei attackierte der Weststeirer den 33-Jährigen, wodurch dieser leicht an der Nase und am Handgelenk verletzt wurde. Eine ärztliche Behandlung war bislang jedoch nicht erforderlich. Die weibliche Ladendiebin konnte schließlich flüchten und ist bislang namentlich nicht bekannt. Die vorerst entwendeten Lebensmittel im Wert von rund 20 Euro blieben am Vorfallsort zurück, wodurch kein finanzieller Schaden entstand.Personsbeschreibung:Frau, etwa 50 bis 60 Jahre, korpulente Statur, lange dunkelblonde/brünette Haar, bekleidet mit einer olivgrünen langen Hose und einem etwa gleichfärbigen T-Shirt, einer blau-grünen Jacke sowie einem weiß-blauen Schal; sie trug eine rote Einkaufstasche sowie eine schwarze Handtasche;Sachdienliche Hinweise sind an die Polizeiinspektion Liebeoch unter 059133/6145 erbeten.Hinweis zum Video: Eine Veröffentlichung des bereits kursierenden Videos durch Ermittlungsbehörden ist aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes derzeit nicht zulässig. Bezugnehmend auf unter Umständen beleidigende oder verhetzende Kommentare und Äußerungen auf Social-Media-Kanälen ergeht der ausdrückliche Hinweis, dass diese mitunter den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung mit sich bringen und eine Anzeige nach sich ziehen können (z.B. § 283 StGB Verhetzung).Presseaussendung vom 28.03.2020, 11:23 UhrReaktionen bitte an die Redaktion  zurück

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