Kontrollen in asiatischen Restaurants
Kontrollen in asiatischen Restaurants Steiermark. – In großen Teilen der Steiermark fanden am Donnerstag, 19. Dezember 2019, Schwerpunktkontrollen in China-Restaurants statt.In engster Zusammenarbeit zwischen der Landespolizeidirektion Steiermark, der Finanzpolizei sowie der Regionaldirektion Steiermark des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) fand am 19. Dezember 2019 eine großangelegte Schwerpunktkontrolle von China-Lokalen statt. Betont werden darf, dass das ausgezeichnete Zusammenwirken der einzelnen Organisationseinheiten eine Schwerpunktaktion in diesem Ausmaß überhaupt erst möglich machte.Der Einsatz wurde durch die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) sowie die Polizeiinspektion Graz-Paulustor FGP, unter Einbeziehung der Finanzpolizei, geplant. Dies geschah insbesondere aufgrund von Erkenntnissen und Erfahrungen, welche den Verdacht begründeten, dass in asiatisch geführten Gastronomiebetrieben illegal aufhältige Personen sowie Opfer der Arbeitsausbeutung angetroffen werden könnten. In den Bezirken Graz-Umgebung, Deutschlandsberg, Voitsberg sowie Leibnitz fanden aus diesem Grund jeweils zeitgleich Kontrollen statt.Die Landespolizeidirektion Steiermark, Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, führte mit ihren Exekutivkräften (PUMA) die Überprüfungen durch und sicherte auch die Amtshandlungen der Finanzpolizei ab. Es wurden Identitätsfeststellungen und Überprüfungen von Dokumenten durchgeführt. Augenmerk wurde dabei auch auf strafrechtlich relevante Komponenten gelegt. Die Kontrolle der Beschäftigungsverhältnisse in Bezug auf die Arbeitskräfte der jeweiligen Lokale stand im Fokus der Finanzpolizei. Primär lag der Schwerpunkt dabei auf der Aufdeckung von illegaler Ausländerbeschäftigung sowie der Überprüfung von finanz-und abgabenrechtlicher Vorschriften. Ziel des BFA war in erster Linie die fremdenrechtliche Beurteilung, die sich auf mögliche illegal aufhältige Fremde bzw. deren unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet bezogen. Zudem wurde die Möglichkeit der Durchführung von Verfahren zur Beendigung illegaler Aufenthalte überprüft.Mitarbeiter der FGA sowie des BFA waren zur unmittelbaren Anordnung behördlicher Maßnahmen am Ort der Einsatzleitung anwesend und koordinierten die fremden- und asylrechtlichen Maßnahmen.Bei den Kontrollen am 19. Dezember 2019 konnten folgende Übertretungen von der Polizei festgestellt werden: • 2 Personen wurden nach Gebrauch fremder Ausweise festgenommen • 1 Person wurde nach Urkundenfälschung festgenommen • 2 Personen wurden wegen illegalen Aufenthalts festgenommen und dem BFA Steiermark vorgeführt • Mehrere Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch, nach dem Fremdenpolizeigesetz sowie dem MeldegesetzErgebnis der Schwerpunktaktion für die Finanzpolizei:• 14 Verstöße (illegale Beschäftigung/keine oder verspätete Anmeldung zur Sozialversicherung)• massive abgabenrechtliche Verstöße, insbesondere gegen die Aufzeichnungs-, Belegerteilungs- und RegistrierkassenverpflichtungErgebnis der Schwerpunktaktion für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl:• 6 Personen mit illegalem Aufenthalt festgestellt, davon • 5 Festnahmen wegen illegalen Aufenthalts, davon • 3 Schubhaften mit aufenthaltsbeendender Maßnahme• 1 aufenthaltsbeendende Maßnahme im Stand des Festnahmeauftrags• 1 Person wegen laufenden Verfahrens wieder auf freien Fuß gesetztPresseaussendung vom 20.12.2019, 15:12 UhrReaktionen bitte an die Redaktion zurück