Kauf eines gestohlenen Pkw

Kauf eines gestohlenen Pkw Weiz. – Ein 45-Jähriger aus dem Bezirk Weiz erwarb einen auf einer deutschen Internetplattform angebotenen Pkw. Dieser stellte sich im Nachhinein als gestohlen heraus.Der 45-Jährige fand besagten Pkw in einer Anzeige auf einer deutschen Internetplattform. Der Mann begab sich daraufhin nach Deutschland, um dort den Kauf abzuwickeln. Nach Bezahlung des Kaufpreises fuhr der Mann mit dem Pkw nach Hause. Einige Tage später wollte der 45-Jährige sein überstelltes Fahrzeug anmelden. Dabei stellte sich heraus, dass der erworbene Pkw im März 2018 in Belgien als gestohlen gemeldet worden war. Die weiteren Erhebungen ergaben, dass auch der Fahrzeugschein manipuliert und die Überstellungskennzeichen gefälscht waren.Presseaussendung vom 03.08.2018, 14:52 UhrReaktionen bitte an Madeleine  Heinrichzurück

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