Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung.Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung mit nachfolgenden Standardanforderungen: siehe unten.Für den Erfolg des Angebotes sind der Preis, die Lage sowie der Innenbereich (siehe unten) ausschlaggebend. Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Sämtliche Kosten für die Anbotserstellung und allfällige Kosten aus nachfolgenden Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent.Aus dieser Interessentensuche entsteht für das BM.I keinerlei Pflicht einen Vertrag abzuschließen. Das BM.I kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auch während der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen Abstand nehmen.Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Anmietung nicht unter die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 fällt, zumal die Anmietung eines vorhandenen Gebäudes im Sinne der Ausnahmebestimmungen des § 10 Z 8 Bundesvergabegesetz vertragsgegenständlich sein wird.Des Weiteren wird gebeten, für das angebotene Gebäude Bau- und Vermessungspläne mitzusenden.Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zur Verfügung stellen können, werden eingeladen, sich mit dem Bundesministerium für Inneres, Referat IV/3/a, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail: BMI-IV-3-a@bmi.gv.at in Verbindung zu setzen.Das BM.I geht davon aus, dass bei Planung und Umsetzung der Maßnahme die einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) beachtet wurden.Die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes samt den hierzu ergangenen Verordnungen sind einzuhalten. Der Verantwortliche gemäß „§ 3 Abs 5 B-BSG ist einzubeziehen.Die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung von Dienststellen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. 82/2005 idgF sind zu berücksichtigen.Lage:Im Erd- und/oder Obergeschoß inklusiver barrierefreier ErschließungInnenbereich:1 Sicherheitsschleuse ca 8 m²1 Aufenthaltsraum ca 15 m² (Sozial- und Besprechungsraum für 7 Bedienstete)1 Raum ca 18 m² – Parteienraum2 Räume je ca 15 m² – Büros2 Räume je ca. 10 m² – Bereithalteräume1 Raum ca 6 m² – Technikraum1 Raum ca 14 m² – Archiv und Lager1 Raum ca 10 m² – Waffen- und Einsatzmittelraum1 Raum ca 5 m² – Putzraum1 Garderobenraum ca. 20 m² für Damen und Herren mit getrennten Duschen1 Sanitär/WC Damen ca 5 m² in behindertengerechter Ausführung in der Nähe Parteienraum1 Sanitär/WC/Piss. Herren ca 7 m²Verkehrsflächen im erforderlichen AusmaßAußenbereich:1 Carport mit 2 Stellplätzen3 Stellplätze vor dem Unterkunftsobjekt, davon ein Behinderten Stellplatz in Eingangsnähe.
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