Halloween

„Süßes oder Saures?“ Diesen Spruch werden viele Steirer am kommenden Sonntag, 31. Oktober, wieder von gruselig aussehenden, verkleideten Kindern und Jugendlichen anlässlich von Halloween an der Haustür zu hören bekommen.Kleine und große Geister werden wieder einmal die Straßen unsicher machen und Süßigkeiten fordern. Die Polizei appelliert daher an die Eltern, die Regeln für diesen Spaß mit ihren Sprösslingen genau abzusprechen, denn nicht jeder Scherz ist auch erlaubt.Werden Süßigkeiten von den Hausbewohnern spendiert und die „Gruselgruppe“ zieht weiter, ist meist alles in Ordnung. Es gibt aber auch Menschen, die diesen seit einigen Jahren nach Österreich importierten Brauch, ob der Vielzahl der umherziehenden Gruselkinder die Gabe von Süßigkeiten ablehnt. Diese Weigerung sollte von den Geistern auch respektiert werden.Wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, kann so mach übler Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. Verschmierte oder besprühte Hauswände, zerkratzte Autos oder verklebte Schlösser sind keine Scherze oder erlaubte Handlungen, sondern Sachbeschädigungen. Wer anderen Jugendlichen oder Kindern Süßigkeiten wegnimmt oder sogar Gewalt androht, kann schnell zum „Dieb“ oder „Räuber“ werden.Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.Deshalb richtet die Polizei auf Hinblick auf Vorkommnisse in den vergangenen Jahren die dringende Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen Sie Kinder und Jugendliche über die möglichen Konsequenzen eines „Gruselzuges durch die Straßen“ aufmerksam, damit der Spaß kein „juristisches Nachgruseln“ zur Folge hat.

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