Gemeinsame Sicherheitsanalyse
Am 16. April tauschten Landespolizeidirektor Mag. Josef Klamminger und der Polizeidirektor von Marburg, Danijel Lorbek, die gemeinsame Sicherheitsanalyse für 2013 in Celje/Slowenien aus.Von allen Teilnehmern wurde die sehr gute Zusammenarbeit auf Behördenebene und auf der Ebene der operativen Polizei hervorgehoben.Seit 2005 wird jährlich über das abgelaufene Jahr eine „Gemeinsame Sicherheitsanalyse zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien, Steiermark und Kärnten“ bei einem persönlichen Treffen der Vertragspartner ausgetauscht. Die Delegation der Landespolizeidirektion Steiermark umfasste neben dem Landespolizeidirektor auch Mag. Günther Kumpitsch und Oberstleutnant Helmut Leopold. Delegationsleiter der slowenischen Polizei war Danijel Lorbek.Die Republik Österreich ist 2005 mit der Republik Slowenien eine Sicherheitspartnerschaft eingegangen, um einen Beitrag zum Aufbau eines ungeteilten europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leisten und einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Ein Element dieser Strategie ist der Abschluss von bilateralen Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit.Der seit 1.5.2005 in Kraft stehende Staatsvertrag dient der Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der beiden Nachbarstaaten. Er hat die Verstärkung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden der beiden Vertragsstaaten bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung strafbarer Handlungen und die gegenseitige Unterstützung durch grenzpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Amtshilfe zum Ziel.Der Vertrag enthält sowohl Regelungen zur informationellen als auch zur operationellen Zusammenarbeit durch Einschreiten von Organen der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke. Der Vertrag sieht eine teilweise Annahme von Kooperationsmechanismen aus dem Schengener Regelungswerk vor, nämlich die grenzüberschreitende Observation und die Nacheile sowie die vertiefte Verpflichtung zur polizeilichen Amtshilfe. Dieser Staatsvertrag ist eine Ergänzung zum Schengener Vertragswerk. Wesentlich ist die Regelung über eine verstärkte regionale Zusammenarbeit der Behörden in den jeweiligen Grenzgebieten. Er hat außerdem verfahrensmäßige Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr sowie Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten zum Inhalt.