Errichtung eines Sicherheitsbereiches um die UPC-Arena

Errichtung eines Sicherheitsbereiches um die UPC-Arena Anlässlich des Bundesliga-Spieles zwischen Sturm Graz und Austria Wien errichtet die Landespolizeidirektion Steiermark am kommenden Sonntag, 17. August 2014, einen Sicherheitsbereich um die UPC-Arena.Errichtung eines Sicherheitsbereiches um die UPC-ArenaDer Sicherheitsbereich wird gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes eingerichtet und umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge:- Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151- Evangelimanngasse über die Münzgrabenstraße zur Harmsdorfgasse Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße)- Weinholdstraße (bis Nr. 31), Dr.-Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse- Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, Richtung Süden bis zur Karl-Huber-Gasse Nr. 11, Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198- Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche), Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse- Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, Richtung Westen bis Kasernstraße- Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse, schräg über Dauerkleingartenanlage über die Raiffeisenstraße (bis Nr. 61) zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151Aus diesem Sicherheitsbereich können Polizistinnen und Polizisten Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 350 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.Presseaussendung vom 14.08.2014, 11:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück

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