Betrug über gefälschten Bezahl- und Lieferdienst Pischelsdorf. – Eine 43-Jährige wurde Montagnachmittag, 5. Juni 2023, Opfer einer Betrugshandlung. Es entstand ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Die Polizei warnt.Betrug über gefälschten Bezahl- und LieferdienstDer Sohn der 43-Jährigen bot über eine Verkaufsplattform eine gebrauchte Kamera zum Verkauf an. Daraufhin meldete sich ein Interessent und die folgende Konversation wurde über einen Messenger-Dienst abgewickelt. Der Interessent bot in der Folge an, einen internen Bezahl- und Lieferdienst der Verkaufsplattform zu nutzen. Er sandte dem Verkäufer eine E-Mail mit einem angeblichen Link zu dem Lieferdienst. Der Verkäufer gab auf einem täuschend echt aussehenden Eingabeformular die Bankdaten seiner Mutter ein und bestätigte eine Push-TAN-Abfrage als schließlich eine Fehlermeldung am Bildschirm erschien. In der Folge wurden vom Konto der 43-Jährigen mehrere Hundert Euro abgebucht.Die Polizei warnt vor dieser neuen „Phishing“-Variante:“Phishing“ bezeichnet den Versuch, persönlichen Daten wie Kreditkartennummern, Kontodaten sowie Zugangsdaten zu E-Mail- und weiteren Accounts über das Internet zu erlangen. „Phishing“ gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Fingierte E-Mails etwa sollen beim Nutzer den Eindruck erwecken, sie kämen von einer Bank oder einem Online-Auktionshaus. Die Empfängerin oder der Empfänger wird aufgefordert, einen Link anzuklicken, von dem zu einer meist täuschend echt aussehenden Betrugs-Webseite umgeleitet wird. Dort wird das Opfer unter einem Vorwand gebeten, seine persönlichen Daten – darunter auch Passwörter, PINs und TANs – einzutragen.Tipps der Kriminalprävention:• Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per E-Mail zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörter usw. auf. Die Dateneingabe von Bezahl- und Lieferdiensten erfolgt immer auf der Webseite der Verkaufsplattform.• Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben „https“ in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.• Überprüfen Sie die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Website handelt. Sind Sie sich nicht sicher, geben Sie die Ihnen bekannte und gewohnte Internet-Adresse per Hand ein.• Den Anweisungen solcher Mails sollte man keinesfalls nachkommen, sondern sie unverzüglich aus dem Account löschen. Kreditkarten- und Bankinstitute sowie Online-Shops würden Sie niemals per E-Mail zur Bekanntgabe von Daten auffordern.• Sollten Sie Opfer einer derartigen Betrugshandlung geworden sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion.Presseaussendung vom 09.06.2023, 10:29 UhrReaktionen bitte an die Redaktion. zurück
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