Auf der (Spuren)Suche – Ostern im Visier

Zwischen „Osterfeuer“, Ferienverkehr & Co gibt es jedes Jahr einiges zu beachten. Damit der Osterhase keine bösen Überraschungen bringt, sind hier nochmal die wichtigsten Eckpunkte für entspannte und vor allem sichere Osterfeiertage.Damit nicht der Hut, sondern nur das Osterfeuer brennt…Über die Jahre hinweg ist es zur Tradition geworden, dass am Karsamstag die Flammen lodern. Doch im Hinblick auf das altbewährte „Osterfeuer“ gibt es strenge Richtlinien. Sogenannte Brauchtumsfeuer unterliegen in der Steiermark der Brauchtumsfeuer-Verordnung. Nicht nur der eigenen Sicherheit zuliebe, sondern auch im Hinblick auf das Wohlbefinden der Mitmenschen und Tiere, sind diesbezüglich einige Spielregeln zu beachten.Brauchtumsfeuer sind generell nicht verboten, aber auch nicht überall erlaubt. Während in Graz ganzjährig ein absolutes Verbot besteht, gibt es auch in einigen Gemeinden Einschränkungen. In diesen darf jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde selbst oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter entzündet werden. Entsprechend den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen sind „Osterfeuer“ in der Steiermark ausschließlich von 30.03.2024 15:00 Uhr bis 31.03.2024 03:00 Uhr gestattet. Sämtliche Details zu den geltenden Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen finden Sie im unten angeführten Link.Zu Ostern richtig in Fahrt Sonniges Wetter und ein paar freie Tage – das Osterwochenende 2024 lädt zu Ausflügen ein. Wie jedes Jahr, wird zu Ostern mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet – nicht nur aufgrund von Urlaubern, sondern auch aufgrund von Steirerinnen und Steirern, die Tagesausflüge mit dem Motorrad oder PKW unternehmen. Aufgrund dessen wird es auch heuer wieder verstärkte Verkehrskontrollen geben. Auch wenn beim geselligen Beisammenstehen am Osterfeuer oder beim gemeinsamen Familienfest das ein- oder andere Gläschen Wein oder Bier vielleicht besonders gut schmeckt, erinnern wir einmal mehr daran: don´t drink and drive!

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