39 Einbruchsdiebstähle geklärt Steiermark, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich: Beamten des Landeskriminalamtes Steiermark ist es gelungen, 39 Einbruchsdiebstähle in vier Bundesländern zu klären. Eine vierköpfige kroatische Tätergruppe ist für die Einbrüche in Autohäuser und andere Firmen verantwortlich. Zwei Kroaten wurden festgenommen. Die Ermittlungen gegen die beiden Komplizen sind noch im Gange.In der Nacht vom 14. auf den 15. Jänner gelang es einer Streife der Polizeiinspektion Stainach, einen 28-jährigen Kroaten bei der Begehung eines Einbruches in ein Autohaus auf frischer Tat zu betreten und festzunehmen. Seinem vorerst unbekannten Komplizen gelang in der Dunkelheit zu Fuß die Flucht.Obwohl der Festgenommene bis zum Abschluss der Ermittlungen die Aussage verweigerte, gelang es Kriminalbeamten des Landeskriminalamtes Steiermark (Ermittlungsbereich Diebstahl) dennoch, die Identität des flüchtigen Komplizen und zweier weiterer Bandenmitglieder festzustellen.Bemerkenswert ist, dass die Festnahme ihres Komplizen zwei der Bandenmitglieder nicht davon abhalten konnte, weiterhin nach Österreich einzureisen, um gleichgelagerte Einbruchsdiebstähle zu begehen.Schließlich betraten Streifen der Polizeiinspektionen Kumberg und Andritz in der Nacht vom 22. auf den 23. März ein 31-jähriges Bandenmitglied auf frischer Tat. Der Mann wurde festgenommen. Seinem Komplizen gelang die Flucht.Die Ermittlungen ergaben, dass die Bande seit Oktober 2013 mindestens 39 Einbrüche in Autohäuser und in unmittelbarer Nähe von Autohäusern liegende Firmen in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Salzburg und Niederösterreich verübt hatte. Die Beschuldigten übernachteten während ihrer Einbruchstouren durch Österreich ausschließlich im Fahrzeug, das sie zu diesem Zweck an abgelegenen Örtlichkeiten abstellten.Die Bande hatte es in erster Linie auf Bargeld, aber auch auf sonstige schnell verwertbare Gegenstände abgesehen und verursachte letztlich einen Gesamtschaden von über 200.000 Euro.Den Festnahmen ging in beiden Fällen couragiertes Handeln von Zivilpersonen voraus.In einem Fall nahm ein Zeuge die Täter am Tatort wahr und hielt sie aus gesicherter Position so lange unter Beobachtung, bis die Polizei eintraf. Im zweiten Fall zeigte ein Mann, der einen der Täter bei der Tatausführung beobachtet hatte, der eintreffenden Polizei dessen Versteck. Der Komplize dieses Täters hatte inzwischen mit dem Täterfahrzeug die Flucht ergriffen.Presseaussendung vom 04.07.2014, 10:55 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück
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