Widerstand gegen die Staatsgewalt nach Rauferei in Salzburg
Widerstand gegen die Staatsgewalt nach Rauferei in Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgWiderstand gegen die Staatsgewalt nach Rauferei in SalzburgAm Abend des 6. Mai 2016 gerieten zwei Männer in einem Lokal in Salzburg in Streit und gingen tätlich aufeinander los. Beim Eintreffen der herbeigerufenen Polizeibeamten lagen beide am Boden und würgten sich gegenseitig.Hintergrund dieser Auseinandersetzung war, dass die Männer unterschiedliche Anhänger der beiden Präsidentschaftskandidaten sind. Ein 28-jähriger Salzburger, der sich als Anhänger von Norbert Hofer deklarierte, ging deshalb auf den Zweitbeteiligten, der Alexander van der Bellen favorisierte, los. Dabei fügte er dem Zweitbeteiligten, einem 47-jährigen Mann aus Salzburg, leichte Schmerzen im Genickbereich zu. Beide Männer waren zudem sichtlich alkoholisiert.Der 28-Jährige wurde von den einschreitenden Polizeibeamten zur sofortigen Vernehmung auf die Polizeiinspektion Lehen verbracht, wo er zu Beginn der Einvernahme derart in Rage geriet, dass diese nach mehrmaligen Ermahnungen abgebrochen wurde. Der Mann wurde dann aufgefordert, die Dienststelle zu verlassen, da er zur nächsten Einvernahme schriftlich vorgeladen werden würde.Dieser Aufforderung kam der 28-Jährige jedoch nicht nach und er begann abermals wild zu gestikulieren und zu schreien. Nach wiederholter Abmahnung und der Aufforderung sein Verhalten einzustellen wurde der Mann festgenommen und mittels Körperkraft in den Verwahrungsraum der Dienststelle gebracht.Bei dem Versuch, dem Mann in Bauchlage die Handfesseln anzulegen, schlug dieser mit den Armen und Füßen heftig um sich. Als ein Polizeibeamter beabsichtigte, die Füße des Salzburgers zu fixieren, schlug der Festgenommene mit dem rechten Fuß gezielt gegen den Kopf des Polizisten und verletzte diesen.Dem 30-jährigen Polizeibeamten wurden im Unfallkrankenhaus Salzburg Prellungen am Kopf sowie im Bereich der linken Gesichtshälfte und des Kiefers attestiert.Der 28-jährige Salzburger wird wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen aggressiven Verhaltens gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 07.05.2016, 06:18 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück