Vorführungsbefehl – Strafe bezahlt
Vorführungsbefehl – Strafe bezahlt Presseaussendung der Polizei SalzburgAufgrund eines Vorführungsbefehles des Salzburger Bezirksgerichts wurde eine 40-jährige deutsche Staatsbürgerin am 21. November 2013 von Beamten des Kriminalreferates im Stadtgebiet angehalten. Da die Frau den ausständigen Strafbetrag in Höhe von 280 Euro bezahlte, konnte eine Vorführung zum Strafantritt unterbleiben.Presseaussendung vom 21.11.2013, 11:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück