Vollzug einer Festnahmeanordnung
Vollzug einer Festnahmeanordnung Presseaussendung der Polizei SalzburgAm späten Abend des 29. November 2018 nahmen Schengenfahnder einen 50-jährigen Österreicher auf Grund einer Festnahmeanordnung des Landesgerichtes Graz fest. Der Mann wird beschuldigt mehrere Eigentumsdelikte begangen zu haben. Die Anordnung bestand auf Grund Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Nach seiner Festnahme wurde der Österreicher in die Justizanstalt Salzburg überstellt.Presseaussendung vom 30.11.2018, 06:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück