Vollzug einer Festnahmeanordnung
Vollzug einer Festnahmeanordnung Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 29. Jänner 2016, um 20:20 Uhr, konnte von den Beamten der Polizeiinspektion Hauptbahnhof im Bereich einer Tankstelle in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofs eine Person kontrolliert werden, für welche eine aufrechte Festnahmeanordnung vom Landesgericht Salzburg bestand. Aufgrund dessen wurde die amtsbekannte 43-jährige Österreicherin vor Ort festgenommen und zur weiteren Veranlassung der Festnahmeanordnung auf die Polizeiinspektion Hauptbahnhof verbracht. Nach Abschluss der durchzuführenden Maßnahmen sowie den Verständigungen der zuständigen Stellen wurde sie in die Justizanstalt Puch Urstein eingeliefert.Presseaussendung vom 30.01.2016, 04:11 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück