Verwendung eines Laserblockers
Verwendung eines Laserblockers Presseaussendung der Polizei SalzburgAm Vormittag des 24. September 2019 führten Beamte auf der A10 Fahrrichtung Salzburg Geschwindigkeitsmessungen durch. Bei einem Pkw konnte keine gültige Messung durchgeführt werden, weshalb der Lenker einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Bei dem Fahrzeug stellten die Polizisten einen Radarwarner unterhalb des Markenzeichens und einen Laserblocker Sensor rechtsseitig davon im Kühlergrill fest. Der 56-jährige Lenker gab an, dass er den Pkw vor einem Jahr gekauft habe und der Laserblocker bereits verbaut war. Laut seinen Aussagen sind der Blocker und der Warner nicht funktionsfähig. In einer nahegelegenen Fachwerkstätte wurden die Geräte ausgebaut und anschließend sichergestellt. Der Kärntner wird bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 24.09.2019, 14:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück