Verkehrsunfall mit Verletzung

Verkehrsunfall mit Verletzung Presseaussendung der Polizei SalzburgIn den Abendstunden des 5. Oktober war ein 21-jähriger kroatischer Staatsbürger mit seinem PKW auf der Tiroler Bundesstraße B178 unterwegs, als dieser am Ausgang einer Linkskurve aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn abkam und dabei die Leitschiene touchierte. Das Fahrzeug geriet daraufhin ins Schleudern, prallte in weiterer Folge gegen eine Felswand und kam letztlich unterhalb der Fahrbahn der B178 auf einer Böschung zum Stillstand.Der Lenker und die beiden ebenfalls im Wagen befindlichen Insassinnen – eine 20-jährige Bosnierin sowie eine 25-jährige kroatische Staatsangehörige – konnte sich aus eigenem aus dem völlig beschädigten Fahrzeug befreien und wurden nach Abschluss der Erstversorgung an der Unfallstelle durch das Rote Kreuz ins Krankenhaus Zell am See transportiert.Ein mit dem Lenker vor Ort durchgeführter Alkotest verlief negativ (0,00 mg/l). Die Bergung des Unfallfahrzeugs wurde durch ein Abschleppunternehmen durchgeführt. Die Feuerwehr Lofer befand sich mit insgesamt 25 Mann im Einsatz, weshalb die B178 während der Bergungs- und Aufräumarbeiten vorübergehend gesperrt war.Kurz nach Mitternacht des 6. Oktober kam es auf der Mondseestraße B154 zu einem weiteren Verkehrsunfall mit Verletzung. Ein mit 3 Personen besetzter PKW war dabei auf der B154 in Fahrtrichtung Oberösterreich unterwegs, als eine 44-jährige Fahrzeuglenkerin aus dem Bundesland Salzburg im Bereich der Landesgrenze die Fahrbahn zu queren versuchte. Es kam in weiterer Folge zu einer Kollision zwischen den beiden beteiligten Fahrzeugen, wodurch mit Ausnahme der beiden Lenker sämtliche Insassen – eine 18-Jährige und ein gleichaltriger junger Mann sowie der 38-jährige Ehemann der Unfallverursacherin – verletzt wurden. Die Verunfallten wurden nach Abschluss der Erstversorgung in verschiedene Krankenhäuser in der Stadt Salzburg verbracht.Der mit dem 18-jährigen österreichischen Lenker durchgeführte Alkomattest verlief mit einem Messwert in Höhe von 0,00 mg/l negativ, während bei der Zweitbeteiligten im Zuge der Atemluftüberprüfung eine Alkoholisierung über 2 Promille festgestellt werden konnte, weshalb der Lenkerin der Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig abgenommen und dieser die Weiterfahrt untersagt wurde.An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Unfallstelle war während der Aufräum- und Bergungsarbeiten vorübergehend nur einspurig befahrbar.Presseaussendung vom 06.10.2024, 06:56 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück