Verkehrsunfall mit Alkoholisierung sowie Körperverletzung und Verhetzung in Bad Gastein
Verkehrsunfall mit Alkoholisierung sowie Körperverletzung und Verhetzung in Bad Gastein Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrsunfall mit Alkoholisierung sowie Körperverletzung und Verhetzung in Bad GasteinAm Nachmittag des 03.08.2018 betranken sich drei polnische Gastarbeiter im Ortzentrum von Bad Hofgastein. Aufgrund ihres ordnungswidrigen Verhaltens wurden sie beanstandet und bestraft. In weiterer Folge konsumierten die Polen neuerlich Alkohol in ihrem Quartier in Bad Gastein. Im Zuge des „Trinkgelages“ verließ ein 22jähriger Pole die Unterkunft und begab sich nochmals nach Bad Hofgastein um sein Fahrzeug zu holen. Dabei fiel er aufgrund seiner Fahrweise auf. Als ihn die Beamten in Bad Hofgastein anhalten wollten, missachtete er diese und flüchtete, in Richtung Bad Gastein. Im Ortszentrum von Bad Gastein fuhr er in einer Linkskurve gegen eine angrenzende Steinmauer. Dabei wurde sein Fahrzeug beschädigt und war nicht mehr fahrbereit. Der Pole konnte von den Beamten angehalten werden. Einen Alkomattest verweigerte er. Weil er sich nicht ausweisen konnte wurde er um 19:45 Uhr festgenommen und der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. verständigt. Gegen 20.00 Uhr ging sein 25jähriger, polnischer Arbeitskollege, der dem oa. Unfalllenker behilflich sein wollte, von der Polizei in Bad Gastein in Richtung Quartier, um den Reisepass und den Führerschein seines festgenommen Bekannten zu holen. Dabei pöbelte er eine Gruppe arabischstämmiger Frauen an, welche im Bereich Bahnhofsplatz in Bad Gastein unterwegs waren. Er griff die Frauen verbal an und beabsichtigte, ihnen jeweils den Schleier vom Kopf zu reißen. Den Frauen kamen ortsansässige, der islamischen Religion angehörenden, Taxilenker zu Hilfe. Eine vorerst verbale Auseinandersetzung wurde handgreiflich. Dabei wurde ein Taxilenker vom Polen leicht verletzt. Da sich der Aggressor auch nicht von den eintreffenden Polizisten der Polizeiinspektion Bad Gastein beruhigen ließ, wurde er um 20:50 Uhr festgenommen. Beide Polen konnten aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht zu den einzelnen Vorfällen befragt werden. Ihre Befragungen bzw. Einvernahmen wurden am Vormittag des 04.08.2018 durchgeführt. Der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. ordnete am Vormittag des 04.08.2018, nach der Feststellung der Daten des Unfalllenkers die Freilassung des 22jährigen Polen an. Der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg verfügte am 04.08.2018 über den 25jährgen Polen eine Anzeige auf freien Fuß.Presseaussendung vom 04.08.2018, 18:29 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück