Verkehrssicherheitsschwerpunkte – Wochenresümee
Verkehrssicherheitsschwerpunkte – Wochenresümee Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrssicherheitsschwerpunkte – WochenresümeeAm Nachmittag des 03. Mai 2020 Uhr wurde durch eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung ein 21-jähriger Pkw-Lenker auf der Tauernautobahn (A10), in Fahrtrichtung Villach, mit einer Höchstgeschwindigkeit von gemessenen 155 km/h gemessen. In diesem Bereich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)) erlaubt. Weiters führte der Probeführerscheinbesitzer aus Hallein bei der Anhaltung keine Lenkberechtigung mit.Am 05. Mai 2020 wurden durch Streifen der Verkehrsinspektion Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet durch. Im Bereich der Salzburger Straße (B150) wurde ein PKW-Lenker, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, mit 101 km/h gemessen.Im Bereich der Innsbrucker Bundesstraße, Fahrtrichtung stadtauswärts, wurden ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus Serbien, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, mit 118 km/h sowie ein 21-jähriger Pkw-Lenker aus Österreich mit 114 km/h gemessen. Insgesamt wurden 62 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, welche im Zuge der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten.Vom 05. Mai 2020 auf den 06. Mai 2020 wurden durch Polizisten der Landesverkehrsabteilung Salzburg in Radarmessungen im Bundesland mit wechselnden Standorten durchgeführt. Dabei wurden auf der Westautobahn (A 1), bei Hallwang, in Fahrtrichtung Salzburg, von sieben Fahrzeuglenkern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um mehr als 30 km/h überschritten. Die höchsten gemessenen Geschwindigkeiten betrugen 185 km/h, 159 km/h, 154 km/h und 150 km/h. Insgesamt wurden 69 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, welche im Zuge der durchgeführten Radarmessungen die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.Am 06. Mai 2020 wurden durch Polizisten der Landesverkehrsabteilung Salzburg im Bezirk Salzburg und Hallein auf der Tauernautobahn (A 10) Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.Bei zwei hintereinanderfahrenden PKWs wurde bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 98 km/ lediglich ein Abstand von 9 Metern festgestellt. Dies entspricht einen Sekundenabstand von 0,34 Sekunden. Bei dieser gemessenen Geschwindigkeit wäre ein Abstand von mind. 27 Metern einzuhalten gewesen. Bei den Sattelkraftfahrzeugen wurde der geringste Abstand mit 14 Metern gemessen. Hier wäre eines Sicherheitsabstands von mind. 50 Metern einzuhalten gewesen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 100 km/h betrug 160 km/h. Insgesamt wurden 213 Fahrzeuglenker, davon 121 auf Grund Abstandsübertretungen und 92 auf Grund Geschwindigkeitsübertretungen zur Anzeige gebracht.Weiters wurde im Zuge von Radarmessungen auf der Turracher Straße (B95), Gemeindegebiet Rammingstein, ein Pkw-Lenker, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, mit 97 km/h sowie auf der Westautobahn (A1), ein Pkw-Lenker, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, mit 161 km/h gemessen.Am Vormittag des 07. Mai 2020 wurde durch eine Streife der Landesverkehrsabteilung auf einer Gemeindestraße bei Köstendorf ein Motorrad angehalten, da der Lenker während der Fahrt keinen Sturzhelm trug. Der 22-jährige Flachgauer gab an, dass er KFZ-Mechaniker sei und mit dem Motorrad eines Kunden eine Probefahrt sowie Bremsproben auf der Straße durchführt. Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lenker nur einen Führerschein der Klasse B und CE besitzt, jedoch keinen der Klasse A, welche zum Lenken von Motorrädern erforderlich ist. Der Verantwortliche der KFZ-Werkstätte gab als Rechtfertigung an, dass er keinen Mechaniker hat, welcher einen Motorradführerschein besitzt, aber Kundenaufträge erfüllen wollte. Er selbst besitzt auch keine erforderliche Lenkberechtigung. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Lenker, als auch der Verantwortliche der KFZ-Werkstätte, welcher dem Mechaniker das Motorrad zum Lenker überlies, werden zur Anzeige gebracht.Am 08. Mai 2020 kontrollierten Polizisten der Landesverkehrsabteilung Salzburg in der Stadt Salzburg ein Motorrad, weil es wegen seiner extremen Lärmentwicklung schon von weitem zu hören war. Eine Lärmmessung mit einem geeichten Schallpegelmessgerät ergab 125 dB(A), womit das Motorrad zu den lautesten, in den letzten Jahren in Salzburg gemessenen Motorrädern zählt. Bei der etwas niedrigeren Messdrehzahl erreichte das Motorrad immer noch 113 dB(A) und war somit um 11 dB(A) lauter, als laut Zulassungsschein erlaubt. Dazu wird angemerkt, dass ein Düsenflugzeug eine Schallemission von 130 bis 140 dB(A) aufweist. Der 60-jährige Salzburger sowie der 55-jährige Zulassungsbesitzer aus dem Tennengau werden zur Anzeige gebracht. Außerdem wird das Motorrad zu einer Überprüfung bei der Kfz-Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung vorgeladen.Am 09. Mai 2020 wurden durch Polizisten der Landesverkehrsabteilung Salzburg in Radarmessungen im Bundesland mit wechselnden Standorten durchgeführt. Auf der Wiestal Straße (L 107) wurde im Gemeindegebiet von Adnet ein Motorradfahrer mit 125 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wurde somit um 65 km/h überschritten. Die höchsten gemessenen Geschwindigkeiten betrugen 114 km/h, 110 km/h, 109 km/h, 104 km/h und 102 km/h. Insgesamt wurden 126 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, welche im Zuge der durchgeführten Radarmessungen die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.In den Abendstunden konnte ein 16-jähriger Pkw-Lenker im Ortsgebiet von Tamsweg von einer Polizeistreife aus dem Verkehr gezogen werden. Bei dem 16-jährigen Lungauer wurden eindeutige Symptome einer Alkoholisierung festgestellt. Der durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Weiters war der 16-jährige Lenker nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Der Lungauer sowie der Zulassungsbesitzer werden wegen diverser Übertretungen zur Anzeige gebracht.Am frühen Nachmittag des 10. Mai 2020 wurde durch eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung ein 25-jähriger Pkw-Lenker auf der Tauernautobahn (A10), in Fahrtrichtung Salzburg, Abfahrt Puch-Urstein, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h gemessenen. In diesem Bereich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)) erlaubt. Weiters hielt der Türke den erforderlichen Sicherheitsabtsand nicht ein. Der 25-Jährige wird zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 10.05.2020, 15:52 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück