Verkehrssicherheitsschwerpunkte in Salzburg

Verkehrssicherheitsschwerpunkte in Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrssicherheitsschwerpunkte in SalzburgAm 30. und 31. August 2019 kontrollierten Polizisten im Bundesland Salzburg zahlreiche Fahrzeuge und deren Lenker. Dabei ahndeten die Polizisten am 30. August 2019 im Bezirk Zell am See, hinsichtlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und insbesondere der höchstzulässigen Geschwindigkeiten, insgesamt 66 Lenker mit Organmandaten. Gesamt ergab dies einen Strafbetrag von annähernd 2500 Euro. Im Verlauf des 31. August 2019 überwachten Polizisten die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und der geforderten Sicherheitsabstände auf der Westautobahn (A1). Dabei ergaben sich 132 Übertretungen. Ein PKW-Lenker hielt bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 165 Stundenkilometern lediglich einen Abstand von 17 Metern ein, obwohl bei dieser Geschwindigkeit ein Abstand von mindestens 45 Metern eingehalten werden müsste. Neben einer Anzeige wegen des nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes (Vormerkdelikt) wird der Lenker auch wegen der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (130 Stundenkilometern) angezeigt. Ein weiterer Lenker wurde in diesem Bereich mit 205 Stundenkilometern gemessen, weshalb er mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen muss. Am selben Tag hielten Polizisten auf der Tauernautobahn (A10) im Gemeindegebiet von Anif einen Motorradfahrer an, der am Tank seines Motorrades einen Hund mit sich führte. Der Hund war dabei gänzlich ungesichert und saß in einem am Tank fixierten Hundekörbchen. Als ihn die Polizisten auf die Vorschriftswidrigkeit und die möglichen Gefahren seines Handelns aufmerksam machten, gab der 57-jährige Flachgauer an, dass sein Hund an diese Art der Fortbewegung gewöhnt sei. Er wird wegen der begangenen Übertretungen, insbesondere der mangelnden Ladungssicherung, an die zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 01.09.2019, 11:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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