Verkehrssicherheitsschwerpunkte in Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrssicherheitsschwerpunkte in SalzburgAm 21. November 2020 kontrollierte eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Anif, auf der Westautobahn (A1) und der Tauernautobahn (A10), zahlreiche Lenker und Fahrzeuge hinsichtlich der Einhaltung von erlaubten Höchstgeschwindigkeiten sowie betreffend das Lenken von Fahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Nachmittags bemerkten die Polizisten auf der Westautobahn bei Salzburg-Nord einen PKW aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit. Beim dortigen stationären Radarmessgerät bremste der Lenker sein Fahrzeug ab und beschleunigte dieses anschließend wieder stark. Im Tunnel Liefering, bei erlaubten 80 km/h, erreichte der PKW eine Höchstgeschwindigkeit von 164 km/h. Nach der Anhaltung bei der Autobahnausfahrt Kleßheim gab der 22-jährige Salzburger an, dass er es eilig habe. Die Polizisten nahmen ihm den Probeführerschein an Ort und Stelle vorläufig ab und untersagten ihm die Weiterfahrt. Der Alkotest verlief negativ.________________________________________Ebenso am Nachmittag dieses Tages kontrollierte eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung im Bereich von Bischofshofen zahlreiche Fahrzeuge und deren Lenker. Dabei wurde ein 34-jähriger Österreicher angehalten, bei welchem eindeutige Symptome von Drogenmissbrauch festgestellt wurden. Ein Drogenschnelltest ergab, dass der Lenker auf mehrere Substanzen positiv war. Bei der darauffolgenden Untersuchung durch den Sprengelarzt konnte eine Beeinträchtigung durch Suchtgift bestätigt werden. Der 34-Jährige gab an, dass er am Vorabend Methamphetamine, Amphetamine, Opiate sowie THC konsumiert habe. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt. ________________________________________Wenig später kontrollierten Polizisten im Bereich der Pinzgauer Bundesstraße (B 311) einen PKW und dessen Lenker aufgrund eines ungewöhnlichen Fahrmanövers. Der Alkotest beim 56-jährigen Österreicher ergab 1,06 Promille. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle vorläufig abgenommen sowie die Weiterfahrt untersagt. ________________________________________Am frühen Abend kontrollierten Polizisten den Verkehr an der Wagrainer Bunddesstraße (B163). Die Beamten wurden dabei auf einen PKW aufmerksam, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit bergwärts fuhr. Der Lenker war auch insofern mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, weil die Fahrbahn auf Grund der niedrigen Temperatur zum Teil bereits mit Eis bedeckt war. Der Lenker verringerte trotz eines entgegenkommenden Fahrzeuges, welches talwärts fuhr, die Geschwindigkeit nicht, sodass dieses gezwungen war, an einer Ausweichstelle anzuhalten. Bei der Anhaltung des 46-jährigen Österreichers ergab der Alkotest 1,6 Promille. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.________________________________________Am selben Abend wurde eine kroatische Fahrzeuglenkerin in der Stadt Salzburg, in der Münchner Bundesstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts, mit 94 km/h gemessen und missachtete dabei die dortige Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im Ortsgebiet. Die Fahrzeuglenkerin gab gegenüber den Polizisten an, deshalb so schnell gefahren zu sein, weil die Straße gerade so leer gewesen sei. ________________________________________Alle Fahrzeuglenker werden an die zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht und müssen in den betreffenden Fällen mit Führerscheinentzugsverfahren rechnen.Presseaussendung vom 23.11.2020, 14:40 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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