Verkehrskontrollen der Landesverkehrsabteilung

Verkehrskontrollen der Landesverkehrsabteilung Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrskontrollen der LandesverkehrsabteilungAm Vormittag des 28. Dezember nahmen Polizisten einen Pkw mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A10 bei Pfarrwerfen in Richtung Villach war. Im Zuge der Nachfahrt stellten die Polizisten eine Höchstgeschwindigkeit von 211 km/h bei erlaubten 130 km/h fest. Der 53-jährige Lenker aus Freilassing konnte kurz darauf angehalten und kontrolliert werden. Er gab an, dringend zu einem Termin zu müssen, der jetzt aber hinfällig ist. Der Deutsche führte keinen Führerschein mit. Er wird angezeigt und muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot in Österreich rechnen. Ebenfalls am Vormittag konnte ein weiterer Lenker auf der A10 in Fahrtrichtung Salzburg mit 149 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen werden. Der 31-jährige Pongauer glaubte, dass in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gelten würde. Er wird angezeigt. Bei der Kontrolle eines österreichischen Sattelkraftfahrzeuges auf der A10 bei Golling, stellten die Polizisten mehrere Mängel und Verstöße durch den Lenker fest. Die Anhaltung erfolgte, da das Kennzeichen des Anhängers verschmutzt und somit unleserlich war. Hinter der Windschutzscheibe hatte der Mann drei Namensschilder angebracht, welche mittels roten LED´s beleuchtet waren. Dadurch wurde vorschriftswidrig rotes Licht nach vorne ausgestrahlt und andere Fahrzeuglenker irritiert. Auch wurde das Sichtfeld des Lenkers durch diese Schilder und zusätzlich angebrachten Gardinen vor der Windschutzscheibe deutlich verringert. Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des 44-jährigen österreichischen Lenkers stellten die Beamten insgesamt sechs Verstöße von zu langen Lenkzeiten, bzw. zu geringen täglichen Ruhezeiten und 22 Verstöße infolge falscher Bedingung des digitalen Kontrollgeräts fest. Der Lenker und der Zulassungsbesitzer werden bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein zur Anzeige gebracht. Weiters muss das Sattelzugfahrzeug zu einer besonderen technischen Überprüfung bei der KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden. Ein britischer Lenker konnte in der Alpenstraße angehalten werden. Der Mann führte keinen Führerschein mit sich. Die Polizisten hoben eine Sicherheitsleistung ein und untersagenten dem Briten die Weiterfahrt. Seine Beifahrerin konnte den Pkw weiterlenken.Presseaussendung vom 29.12.2021, 10:15 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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