Verkehrskontrollen auf der A10 Presseaussendung der Polizei SalzburgAm Vormittag des 16. Mai 2019 wurde auf der A 10 auf dem Kontrollplatz Kuchl ein 33-jähriger bosnischer Lenker, welcher ein in Slowenien zugelassenes Sattelkraftfahrzeug lenkte und eine gewerbliche Güterbeförderung zwischen Deutschland und Slowenien durchführte, kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass das Sattelzugfahrzeug seit Jänner 2019 und der Sattelanhänger seit Februar 2019 nicht mehr zum öffentlichen Verkehr zugelassen waren. Weiters wurden durch einen technischen Sachverständigen 7 schwere technische Mängel am Sattelkraftfahrzeug feststellt. Eine Überprüfung der Lenk und Ruhezeiten ergaben einige schwere Verstöße nach den Sozialvorschriften. Die Kennzeichen wurden an Ort und Stelle abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Am späten Nachmittag wurde auf der A 10 bei Hallein eine 33-jährige litauische Lenkerin eines Autotransporters kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Lenkerin keinen Führerschein mitführte. Die Lenkerin konnte keinen Nachweis erbringen, dass sie im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist. Diese gab lediglich an, dass ihr Führerschein in Frankreich gestohlen wurde. Eine Bestätigung diesbezüglich wurde nicht mitgeführt. Da die Lenkerin e nicht glaubhaft machen konnte, dass diese im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist, wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Diese und alle weiteren beanstandeten Lenker werden den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 16.05.2019, 18:37 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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