Verkehrsangelegenheiten: Alkolenker, Tuningszene, Geschwindigkeitsüberschreitung Presseaussendung der Polizei SalzburgAm Morgen des 12. Oktober hielten Polizisten in Wals einen 26-jährigen Serben mit nahezu 1,5 Promille an. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt, nahmen den Führerschein ab und zeigen den Mann an.Kurz nach 13 Uhr des 12. Oktober bemerkten Polizisten in Zell am See einen E-Scooter Fahrer, der gegen die Beschilderung „Einfahrt verboten“ und augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Bei der anschließenden Geschwindigkeitsmessung auf dem Mopedrolltester ergab diese eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Somit wird der E-Scooter als Moped eingestuft. Einen gültigen Führerschein konnte der 18-jährige Einheimische nicht vorweisen. Er wird wegen mehrerer Verwaltungsdelikte zur Anzeige gebracht.Bei Eben hielten Verkehrspolizisten gegen 16 Uhr des 12. Oktober einen 20-jährigen Pongauer auf der Tauernautobahn an. Der Pkw Lenker fuhr in Fahrtrichtung Salzburg bei der Einhausung Eben mit über 100 km/h. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich sind 60 km/h. Die Polizisten nahmen den Führerschein ab und zeigen den Lenker aus Bischofshofen an.Im Bereich Hallein, Wals und Liefering kam es zwischen 21 Uhr und Mitternacht zu Treffen der Tuningszene. Bei jeder Örtlichkeit waren Polizeistreifen vor Ort und konnten somit Ansammlungen verhindern und rasch auflösen. Beteiligt waren rund 150 Fahrzeuge, die der Tuningszene zuzuordnen sind. Unter den Pkw Lenkern befand sich ein Alkolenker mit einem Promille, die Polizisten nahmen den Führerschein ab. Zudem werden zwei Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretung, eine Anzeige wegen Telefonieren am Steuer und 57 sonstige Verwaltungsanzeigen vorgelegt und sieben Kennzeichenabnahmen durchgeführt. 22 Organmandate wegen Geschwindigkeitsübertretungen, ein Organmandat wegen Gurtenpflicht, ein Organmandat wegen Telefonieren am Steuer und elf Organmandate wegen sonstiger Verkehrsübertretungen wurden eingehoben. Zudem hoben die Polizisten noch 300 Euro in Form von vier Organmandaten wegen Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrgesetz ein. Strafreferenten der Landespolizeidirektion Salzburg stellten vor Ort Strafverfügungen in der Höhe von rund 6000 Euro für die schweren Mängel an den sieben Pkws, die Beamte der Landesregierung bei der Überprüfung festgestellt hatten, aus.Presseaussendung vom 13.10.2024, 08:12 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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