Verdacht des Betruges und Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz

Verdacht des Betruges und Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei SalzburgVerdacht des Betruges und Anzeige nach dem SuchtmittelgesetzIm Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle durch Schengenfahnder konnte am 10.09.2018 in der Stadt Salzburg ein 19-jähriger afghanischer Asylwerber angetroffen werden. Bei dieser Kontrolle konnten einige Gramm Marihuana sichergestellt und ein Bargeldbetrag vorgefunden werden. Weiterführende Erhebungen ergaben, dass der Asylwerber, als Bezieher von Sozialleistungen, seiner Meldepflicht gem. den Bestimmungen des Salzburger Grundversorgungsgesetzes nicht nachgekommen ist und das Land Salzburg über seine finanziellen Vermögensverhältnisse nicht in Kenntnis gesetzt hat. Durch die unterlassene Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse steht er in Verdacht, das Land Salzburg durch Täuschung über Tatsachen am Vermögen geschädigt und sich selber bereichert zu haben. Der afghanische Asylwerber wurde wegen Verdacht des Betruges bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 12.09.2018, 06:30 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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