Unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet

Unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet Presseaussendung der Polizei SalzburgUnrechtmäßiger Aufenthalt im BundesgebietIn einem Reisezug wurde am Nachmittag des 06.10.2014 ein 42-jähriger chinesischer Staatsangehöriger einer Kontrolle unterzogen. Dieser konnte keinerlei Dokumente vorweisen. Die Erhebungen ergaben, dass das Asylverfahren in Österreich mit 2009 negativ beschieden wurde. Er wird nach Rücksprache mit dem BFA auf freiem Fuß angezeigt.Presseaussendung vom 07.10.2014, 06:26 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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