Unbefugte Beseitigung von häuslichem Abwasser

Unbefugte Beseitigung von häuslichem Abwasser Presseaussendung der Polizei SalzburgUnbefugte Beseitigung von häuslichem AbwasserEin 71-jähriger Bewohner eines Einfamilienhauses im Lungau pumpte mit einem Güllefass ca. 2.000 Liter Klärwasser (samt Fäkalien) aus seiner Sickergrube und entsorgte dieses im Bereiche eines Flussbettes in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Einfamilienhaus ist an der örtlichen Kanalisation nicht angeschlossen. Das Klärwasser versickerte im Flussbett – die Rückstände (Papierreste etc.) wurden vom Verursacher entfernt. Er wird wegen Beeinträchtigung der Umwelt der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 26.11.2013, 22:34 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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