Übertretungen im Schwerverkehr

Übertretungen im Schwerverkehr Presseaussendung der Polizei SalzburgIm Zuge der Geschwindigkeitskontrollen mit der Landesverkehrsabteilung Salzburg wurden insgesamt 12 Organstrafverfügungen eingehoben. Die Geschwindigkeitskontrollen mussten kurzerhand abgebrochen werden, da zwei Schwerfahrzeuge die Ausleitung bei der Kontrollstelle missachteten. Eine Streife konnte die beiden Lkws nach kurzer Zeit stellen und wieder zur Kontrollstelle begleiten. Aufgrund des Vorfalls wurden diese beiden türkischen Lkws einer gründlichen Schwerverkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge der Kontrolle konnte außerdem festgestellt werden, dass keiner der beiden Lkw-Lenker eine notwendige Genehmigung für den internationalen Gütertransport durch Österreich besaß. Folge dessen wurden auch die nachfolgenden Lkws (7 Stück) derselben türkischen Firma kontrolliert. Keiner der kontrollierten türkischen Lkw-Fahrer konnte eine Genehmigung vorweisen. Außerdem lenkte einer der Fahrer seinen Lkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand von 0,28 Promille. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt sofort untersagt.Sämtliche Lenker sowie der Firmenbesitzer werden bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein zur Anzeige gebracht. Neben den Übertretungen nach dem Güterbeförderungsgesetz wurden Übertretungen nach der StVO, dem FSG sowie dem KFG festgestellt und geahndet.Bei den türkischen Lenkern wurden insgesamt 3 Organstrafverfügungen, sowie 22 Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von € 16.220,– eingehoben.Presseaussendung vom 21.03.2015, 06:08 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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