Wenn das Fahrrad nicht mehr ausreicht und das 15. Lebensjahr erreicht ist, steigen viele Jugendliche auf ein Motorfahrrad (Mofa oder Moped) um. Zum Lenken eines Mofas ist die Führerscheinklasse AM (Mopedausweis) erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr ist der Führerschein der Klasse A1 möglich, der das Lenken von Leichtkrafträdern mit 125 ccm und maximal 15 PS ermöglicht.In Österreich liegt die erlaubte Bauartgeschwindigkeit eines Mofas bei maximal 45 km/h. Einigen Jugendlichen ist das zu wenig. Sie verändern die Geschwindigkeit ihres Mofas und bedenken dabei nicht, dass diese Veränderungen auch rechtliche zum Teil weitreichende Folgen haben. Wenn bei einer Verkehrskontrolle verbotenes Tuning festgestellt wird, werden die Kennzeichen sofort abgenommen. In der Folge muss das Moped der Prüfstelle bei der Salzburger Landesregierung vorgeführt werden. Von Seite der Behörde werden Geldstrafen verhängt. Sollte der Jugendliche einen Antrag auf „L17“ stellen, wird dieser grundsätzlich abgelehnt, weil die Verkehrszuverlässigkeit nicht gegeben ist. Und bei einem Verkehrsunfall gibt es von den Versicherungen Regressforderungen bis zu 11.000 Euro.Insgesamt wurden im Bundesland Salzburg im Jahr 2014 bei Unfällen 341 Personen beim Fahren mit einem Motorfahrrad (Mofa oder Moped) verletzt sowie eine Person getötet.
admin
in Salzburg
Tuning zahlt sich nicht aus
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