Tödlicher Verkehrsunfall im Pongau Presseaussendung der Polizei SalzburgIn den frühen Morgenstunden des 2. November 2019 fuhr ein 47-jähriger Einheimischer, auf der Pass Gschütt Straße (B166) im Gemeindegebiet von St. Martin am Tennengebirge, mit seinem PKW von St. Martin kommend in Fahrtrichtung Niedernfritz. Zur selben Zeit ging ein 23-jähriger Einheimischer von St. Martin kommend zu Fuß auf der linken Fahrbahnseite in Richtung Niedernfritz. Auf Höhe der Martinerstraße dürfte der 47-Jährige dabei im Vorbeifahren aus noch unbekannter Ursache den 23-Jährigen touchiert haben, wodurch dieser zu Sturz und folglich im Straßengraben zum Liegen kam. Der 47-Jährige vermutete laut eigenen Angaben, ein Tier gestreift zu haben und blieb ungefähr 40 Meter nach der Unfallstelle stehen um sich zu vergewissern was genau passiert war. In der Dunkelheit habe er jedoch nichts Genaueres feststellen können. In der Zwischenzeit kamen zwei Einheimische im Alter von 39 und 25-Jahren, welche mit ihrem PKW auf dem Weg nach Bischofshofen waren, an der Unfallstelle vorbei. Die beiden sahen lediglich den PKW des 47-Jährigen am rechten Fahrstreifen stehen, jedoch nicht den im Straßengraben liegenden 23-Jährigen. Da die beiden dabei nichts auffälliges bemerkten, setzten sie die Fahrt in Richtung Bischofshofen fort. Da der PKW des 47-Jährigen von der Kollision im Bereich der Windschutzscheibe und der linken Front beschädigt war, fuhr er zurück nach St. Martin um das Fahrzeug zu wechseln. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, um seiner Arbeit nachzugehen. Als die beiden Einheimischen von Bischofshofen wieder zurück nach St. Martin fuhren, sahen sie ungefähr auf gleicher Höhe, wo zuvor der PKW des 47-Jährigen stand, den im Straßengraben liegenden 23-Jährigen. Sie verständigten die Einsatzkräfte und begannen mit Erste Hilfe Maßnahmen. Trotz sofortiger Reanimationsversuche und notärztlicher Erstmaßnahmen verstarb der 23-Jährige noch an der Unfallstelle. Durch die Angaben der beiden Einheimischen Zeugen gelang es den Polizisten den 47-Jährigen Fahrzeuglenker und dessen beschädigtes Fahrzeug auszuforschen. Der Alkotest beim 47-Jährigen verlief negativ. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Obduktion des Verstorbenen an. Der genaue Unfallhergang ist noch Gegenstand der Ermittlungen.Presseaussendung vom 02.11.2019, 11:32 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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