Sozialleistungsbetrug Presseaussendung der Polizei SalzburgIm Zuge von Ermittlungen der Schengenfahnder konnte einem 34-jährigen irakischen Asylwerber ein Sozialleistungsbetrug nachgewiesen werden. Der Mann hatte im Zuge seines Verfahrens vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein verfälschtes Dokument vorgelegt, um seine im Asylverfahren vorgegebene Identität zu untermauern. Nachdem der Asylantrag positiv beschieden worden war, wurde dem Iraker ein Konventionsreisedokument ausgestellt. Mit diesem Dokument reiste der Mann Ende 2018 für knapp einen Monat nach Istanbul, wo er nach eigenen Angaben eine Schönheitsoperation an sich vornehmen ließ. Der Iraker, der als Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Zeitraum des Auslandsaufenthaltes nicht anspruchsberechtigt gewesen wäre, hätte nach den Bestimmungen des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes den Auslandsaufenthalt dem Sozialamt des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg anzeigen müssen. Die Höhe der hinterzogenen Sozialleistung beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Dem Magistrat wurde berichtet. Der Iraker wurde wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.Presseaussendung vom 17.02.2019, 13:48 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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