Sozialleistungsbetrug Presseaussendung der Polizei SalzburgSeit geraumer Zeit beobachtet die Task-Force-Sozialleistungsbetrug Salzburg einen neuen Modus Operandi im Bereich des Flüchtlingswesens. Grundversorgungsbezieherinnen mit minderjährigen Kindern geben im Zuge ihres Asylverfahrens vor, ledig zu sein. Angaben zu den leiblichen Vätern der Kinder werden verschleiert, um in den Anspruch der gesetzlichen die Grundversorgung des Landes Salzburg zu kommen, da dieses dann die finanziellen Obsorge- und Unterhaltskosten für die Mütter und ihre Kinder übernimmt. Tatsächlich wird jedoch festgestellt, dass in einigen Fällen die Ehemänner und Väter der betroffenen Frauen und Kinder bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet bzw. im EU-Raum aufhältig, integriert und erwerbstätig sind. Daher wären diese Männer auch anteilsmäßig unterhaltspflichtig. Im konkreten Fall hat eine 35-jährige aserbaidschanische Asylwerberin ihren bereits 2016 in sein Heimatland abgeschobenen Ehemann als Vater des 2021 in Österreich geborenen Sohnes vor dem Standesamt Hallein beurkundet. Im Zuge der Überprüfungen bzw. Ermittlungen brachten die Polizisten jedoch in Erfahrung, dass der Vater, ein iranischer Asylwerber, im Hauptverbandsauszug des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger Österreichs zur Pflichtversicherung der Selbständigen aufscheint. Der iranische Asylwerber gab zum Sachverhalt befragt zu Protokoll, dass er als Paketzusteller monatlich ein Bruttogehalt von 5000 bis 6000 Euro erwirtschafte. Ebenso gab er zu Protokoll, dass er der leibliche Vater des betreffenden Kindes sei. Der 28-jährige iranische Asylwerber wäre demnach zum Unterhalt für seinen Sohn verpflichtet. Im Rahmen der vom Land Salzburg durchgeführten obligaten Hilfsbedürftigkeitsprüfung konnten am Girokonto der Aserbaidschanerin Geldeingänge in der Höhe von 7518 Euro nachgewiesen werden. Die aserbaidschanische Asylwerberin gab dazu bei ihrer Befragung an, dass sie das Geld vom iranischen Kindesvater erhalten habe. Dazu stieß das Land Salzburg schließlich ein Familiengerichtsverfahren bezüglich der Kindesabstammung beim Bezirksgericht Salzburg an. Dieses Verfahren ergab, dass der 2016 abgeschobene Ehemann nicht der Vater dieses Kindes ist und die Angaben der Mutter sohin falsch waren. Der finanzielle Schaden in Bezug auf die erhaltenen Geldbeträge wurde vom Land Salzburg mit einer Höhe von 4776 Euro beziffert. Der Schaden durch die zudem geleisteten Unterhaltszahlungen des Landes Salzburg ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Das Land Salzburg beabsichtigt die hinterzogenen Beträge on der Beschuldigten zurückzufordern. Die 35-jährige Asylwerberin wurde aufgrund der begangenen Delikte zudem an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 30.06.2022, 09:11 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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