Sicherer Jahreswechsel

Zu Silvester werden wieder unzählige Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel gezündet. Damit dabei niemand gefährdet oder verletzt wird, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.Auch dieses Jahr kontrolliert die Polizei, ob alle gesetzlichen Bestimmungen und Abgabebeschränkungen eingehalten werden. Die Kontrollen sind bereits angelaufen, und werden bis Anfang Jänner 2019 andauern.Strenge Kontrollen sind notwendig, denn schwere Verbrennungen oder Verletzungen an Augen oder Gliedmaßen können bei leichtsinniger oder unsachgemäßer Verwendung von pyrotechnischen Artikeln die Folge sein. Besonders durch Alkoholeinfluss und unvorsichtiges Hantieren können Verletzungen und Sachschäden entstehen.Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden.Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern- Generell sollte man auf die Verwendung von Knallkörpern im Ortsgebiet verzichten. Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse F1 (Erklärung siehe unten).- Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur im österreichischen Fachhandel und mit europäischem CE-Zertifikat gekauft werden. Erzeugnisse aus dem Ausland oder via Internet erworben entsprechen nicht immer den Zulassungskriterien.- Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und einhalten (muss in deutscher Sprache sein).- Feuerwerkskörper nicht manipulieren (herumbasteln oder bündeln).- Sicherheitsabstände einhalten (acht Meter bei Klasse F2 und einen Meter bei Klasse F1).- Beim Hantieren von Feuerwerkskörpern nicht rauchen.- Nicht über Feuerwerkskörper beugen.- Raketen nur aus fixierten, umkippsicheren Vorrichtungen abfeuern.- Versager niemals ein zweites Mal anzünden.Das Pyrotechnikgesetz regelt den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese sind für Unterhaltungszwecke in vier Kategorien gegliedert (F1 bis F4).• F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können ab 12 Jahren erworben werden.• F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden. Bei den sogenannten Schweizerkrachern sind nur jene mit Schwarzpulverknallsatz erlaubt, Schweizerkracher mit Blitzknallsatz sind verboten.• F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden. Käufer müssen Sachkunde nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F3 besitzen. Die Erzeugnisse dieser Klasse dürfen nur nach behördlicher Bewilligung verfeuert werden.• F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet und die für „Profis“ vorgesehen sind. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur nach behördlicher Bewilligung verfeuert werden.Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenständen der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten.In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet.

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