Es beginnt scheinbar harmlos. Nutzer werden in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, WhatsApp oder Twitter von attraktiven Unbekannten angeflirtet.Nach einem kurzen Chat folgt bald die Aufforderung, in einen Video-Chat wie z.B. Skype zu wechseln. Dort angekommen, beginnt das unbekannte Gegenüber in der Regel sofort, sich auszuziehen und lasziv zu posieren. Die ahnungslosen User werden aufgefordert, sich ebenfalls nackt zu zeigen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Kommt man dieser Aufforderung nach, folgt bald die Ernüchterung. Der Chatpartner nimmt kurz nach dem Chat wieder Kontakt auf und teilt dem Opfer nunmehr mit, ein Video mitgeschnitten oder einen Screenshot angefertigt zu haben. Nun verlangen die Betrüger Geldzahlungen und drohen, andernfalls die Aufnahmen zu veröffentlichen. Diese Betrugsmasche wird Sextortion genannt, eine Wortkombination aus Sex und Extortion (engl.: Erpressung).Was tun, wenn es passiert ist?• Nicht bezahlen. Meistens wird das heikle Material trotzdem veröffentlicht. Mit dem Webdienst Kontakt aufnehmen und versuchen, das Video löschen zu lassen.• Anzeige erstatten. Nur wenn die Polizei wertvolle Hinweise erhält, kann sie dagegen etwas unternehmen. Hinweis: Der Anzeiger kann sich bei der Anzeigeaufnahme selbstverständlich an eine Polizistin oder einen Polizisten wenden.• Kontakt abbrechen. Am besten ist es, den Fake-Account aus der Freundesliste zu löschen und den User zu melden, damit er gesperrt wird.• Beweise sichern. Screenshots des anderen Accounts anfertigen oder Chatverläufe und Nachrichten speichern.
admin
in Raub & ErpressungSalzburg
Sextortion-Erpressung mit Nacktfotos
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