Schwere Körperverletzung, Gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt
Schwere Körperverletzung, Gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt Presseaussendung der Polizei SalzburgSchwere Körperverletzung, Gefährliche Drohung und Widerstand gegen die StaatsgewaltAm 31.07.2018 gegen 17.20 Uhr, wurden durch Streifenbestzungen der Polizei Oberndorf und Lamprechtshausen Personenkontrollen im Bereich der Volksschule Oberndorf durchgeführt, da dort momentan vermehrt Suchtmitteldelikte wahrzunehmen sind.Während einer Personenkontrolle wurden die Beamten von einer amtsbekannten Person angepöbelt. Als sich die Beamten dann dem 21-jährigen Mann näherten setzte dieser immer wieder ein so aggressives Verhalten, dass dieser des Öfteren verwarnt wurde. Letztendlich wurde gegen ihn die Festnahme wegen aggressiven Verhaltens ausgesprochen. Plötzlich schlug der Mann mit dem Ellenbogen in Richtung des Beamten, welcher dem Schlag ausweichen konnte. Anschließend wurde er unter heftigster Gegenwehr zu Boden gebracht. Am Boden liegend versuchte er sich noch immer der Festnahme zu entziehen und trat und schlug in Richtung der Beamten. Ebenfalls versuchte der Mann an die Dienstwaffe des Beamten zu gelangen, indem er auf den Sicherheitsholster griff. Das entreißen der Waffe gelang ihm jedoch nicht. Schließlich konnte der Mann am Boden fixiert werden und ihm die Handfesseln am Rücken angelegt werden. Ein Freund des 21-jährigen, ein 22-jähriger Mann aus Oberndorf welcher ebenfalls bei der Festnahme vor Ort war, sprach eine gefährliche Drohung gegen einen der Beamten aus, während dieser mit dem Festgenommenen am Boden lag. Nachdem der 21-jährige fixiert und gefesselt war, konnte dieser auf die Polizeiinspektion Oberndorf verbracht werden. Nach Rücksprache mit dem Journalstaatsanwalt wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen und er wurde in die Justizanstalt Puch-Urstein verbracht. Sowohl der Beschuldigte als auch einer der einschreitenden Beamten wurden durch die Amtshandlung unbestimmten Grades verletzt.Presseaussendung vom 01.08.2018, 06:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück