Sachbeschädigung unter Verwendung einer verbotenen Waffe in Hallein

Sachbeschädigung unter Verwendung einer verbotenen Waffe in Hallein Presseaussendung der Polizei SalzburgSachbeschädigung unter Verwendung einer verbotenen Waffe in HalleinDie Polizeiinspektion Hallen wurde am 15.01.2016 durch einen Zeugen über eine Sachbeschädigung an einer Scheibe einer Telefonzelle in der Davisstraße in Hallein verständigt. Dieser Zeuge gab an, dass er das Geräusch von zerberstendem Glas gehört und anschließend gesehen habe, wie eine männliche Person weggerannt sei. Aufgrund von Erhebungen vor Ort konnte eine der Täterschaft zuordenbare Schuheindruckspuren im frisch gefallenen Schnee festgestellt werden. Den Beamten war es möglich dieser Spuren bis hin zu einem Wohnhaus folgen. Im Objekt konnten vor einer Wohnung Schuhe mit passender Sohle festgestellt werden, welche zudem nass waren. Die weiteren Erhebungen ergaben, dass ein15-jähriger Tennengauer die Beschädigung am Glas der Telefonzelle mit einer Stahlrute herbeigeführt hatte. Da es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Neben der Stahlrute wurden zwei Kampf,- bzw Überlebensmesser sowie eine Steinschleuder aus dem Besitz des Beschuldigten sichergestellt. Der Jugendliche wird wegen des Verdachtes der Sachbeschädigung und einer gerichtlich strafbaren Handlung nach dem Waffengesetz (Besitz verbotener Waffen) an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 16.01.2016, 06:41 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

Schreibe einen Kommentar