Sachbeschädigung – bzw. Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Sachbeschädigung – bzw. Gefährdung der körperlichen Sicherheit Presseaussendung der Polizei SalzburgSachbeschädigung – bzw. Gefährdung der körperlichen SicherheitEin Täter hat von 27. auf 28. Juni im Pinzgau einen Schuss aus einer Kleinkaliberwaffe auf eine Balkontür abgegeben. Das Projektil durchschlug 2 Scheiben der dreifachen Verglasung und blieb so im Zwischenraum vor der der dritten Scheibe stecken. Bei dem betreffenden Zimmer handelte es sich um ein Kinderzimmer in dem die 7-jährige Tochter der Familie schlief. Das Kind bemerkte den Einschlag des Projektils nicht. Aufgrund des Einschlages und der davor befindlichen unbeschädigten Balkonbrüstung ist ein gezielter Schuss annähernd unmöglich und auch ein Irrläufer nicht auszuschließen. Die Ermittlungen laufen in jegliche Richtung.Presseaussendung vom 28.06.2021, 16:26 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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