Rumänischer Bettler wegen mehreren Straftaten festgenommen – U-Haft 6-jähriger Sohn als „Beutebunker“ benütztRumänischer Bettler wegen mehreren Straftaten festgenommen – U-HaftAm Nachmittag des 9. Dezember 2014 schlich sich ein 26-jähriger Rumäne in Begleitung seines 6-jährigen Sohnes widerrechtlich in ein Privathaus im Gemeindegebiet von Hallwang ein und stahl aus diesem Bargeld und Schmuck. Beim Verlassen des Hauses wurde der Mann beobachtet. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Mann und dem Kind blieb zunächst jedoch erfolglos.Zwei Tage später, am 11. Dezember 2014, konnte der Verdächtige, abermals in Begleitung seines unmündigen Sohnes, im Gemeindegebiet von Straßwalchen durch Polizisten angehalten werden. Dort hatte er sich auf ein landwirtschaftliches Anwesen geschlichen und Zaumzeug (Kopfgestelle für Pferde) gestohlen. Der Rumäne wurde festgenommen und nicht zuletzt aufgrund einer noch zur Bewährung ausgesetzten zehnmonatigen Haftstrafe in Untersuchungshaft genommen.Aufgrund der Tatsache, dass es sich um verübte Straftaten mit erhöhtem Ermittlungsaufwand handelte, wurde der Fall durch die temporäre Ermittlungsgruppe gegen die Ausbeutung von Menschen durch Bettelei (kurz TEG) übernommen.Im Zuge der weiterführenden Ermittlungen wurde festgestellt, dass sich der Rumäne zumindest seit Sommer 2012 im Raum Salzburg aufhält und seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Bettelei von Haus zu Haus im gesamten Bundesland bestritt. Ein Faktum für die Dreistigkeit des Täters brachten die Ermittlungen ebenfalls ans Tageslicht. Der Täter benutzte seinen Sohn quasi als „Beutebunker“. Gestohlenes Bargeld wurde einfach in die Jackentaschen des Unmündigen eingenäht, um es bei etwaigen Polizeikontrollen erschwert bis kaum auffindbar zu machen.Dem Beschuldigten konnten insgesamt acht Straftaten im Zeitraum von Juli bis Dezember 2014 angelastet werden. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Eigentumsdelikte im Sinne von Einschleichdiebstählen in Einfamilienhäuser, Arztpraxen und landwirtschaftliche Betriebe. Aber auch Ladendiebstähle in größerem Ausmaß, wie den Diebstahl von hochwertiger Markenbekleidung, konnten dem Bettler nachgewiesen werden.Die fremdenrechtlichen Überprüfungen ergaben zudem, dass sich der Rumäne aufgrund eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes illegal in Österreich aufhält. Er wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgewiesen, kehrte aber immer wieder illegal ins Bundesgebiet zurück.Ob der Beschuldigte auch für gleichgelagerte Straftaten in anderen Bundesländern verantwortlich ist, wird derzeit noch ermittelt. Gesicherte Spuren müssen dazu erst ausgewertet werden.Presseaussendung vom 16.01.2015, 15:57 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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