Reif(en) für den Winter

Kälte und Dunkelheit bringen uns in Erinnerung: der Winter naht. Um dafür gerüstet zu sein, müssen vor allem Autolenker bedenken, die passenden Reifen zu montieren. Vom 1. November bis 15. April gilt die Winterausrüstungspflicht.Lenker von Pkw, Klein-Lkw (bis 3,5 t) oder auch Mopedautos müssen bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten beachten:1) Es werden Winterreifen verwendet. Diese müssen auf allen vier Rädern angebracht sein.2) Die Sommerreifen bleiben weiter auf dem Fahrzeug. Dann müssen aber Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Erlaubt ist das allerdings nur, wenn die Straße (fast) durchgängig schnee- oder eisbedeckt ist.Anerkannte Winterreifen tragen die Kennzeichnung M+S, M&S, oder M.S. Sie haben eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen.Bei Lkw mit mehr als 3,5 t sieht das Gesetz strengere Maßnahmen vor. Diese Fahrzeuge müssen im Zeitraum vom 1. November bis 15. April immer mit Winterreifen (an mindestens einer Antriebsachse) unterwegs sein, unabhängig von den Fahrbedingungen . Zusätzlich müssen sie noch Schneeketten mitführen.Statt Winterreifen können auch Spezialreifen (für Straße und Gelände) verwendet werden. Diese sind gekennzeichnet mit ET, ML oder MPT. Hier beträgt die Mindestprofiltiefe 5 mm bei Radialreifen, und 6 mm bei Diagonalreifen.Von der Winterausrüstungspflicht ausgenommen sind Motorräder, Mofas und Mopeds.Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, dem drohen Strafen bis zu 5000 Euro. Außerdem kann das Fahrzeug von der Polizei abgestellt werden.

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