Räuberischer Diebstahl im O-Bus

Räuberischer Diebstahl im O-Bus Presseaussendung der Polizei SalzburgEin 39-jähriger Salzburger steht im Verdacht, am 15.01.2018, um 19:15 Uhr, in einem O-Bus der Salzburger Verkehrsbetriebe versucht zu haben, einen räuberischen Diebstahl zu begehen. Bei der Tatausführung habe der Beschuldigte zunächst einem afghanischen Asylwerber dessen Mobiltelefon weggenommen, um sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Das Opfer habe sich darauf an den Lenker des Buses gewandt, um den vermeintlichen Diebstahl zu melden. Der Lenker hielt sogleich den O-Bus in der Bushaltestelle Saint-Julien-Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts, an, um den Sachverhalt zu klären. Nachdem ihn das mutmaßliche Opfer in Kenntnis gesetzt habe, habe dieser umgehend sämtliche Türen des Busses verriegelt, um die Flucht des vermeintlichen Täters zu verhindern. Dieser habe laut Aussage des Busfahrers, nachdem er bemerkt hatte, der Möglichkeit des Entkommens vom Tatort benommen worden zu sein, mit einem bei sich geführten Skateboard gegen die aus Plexiglas bestehende Schutzverglasung, welche als Abtrennung des Lenkerplatzes zum Fahrgastraum des Buses dient, mehrfach eingeschlagen. Dadurch habe sich der Busfahrer bedroht gefühlt bzw. Sorge um seine körperliche Unversehrtheit gehabt, weshalb er via die Leitstelle der Salzburger Verkehrsbetriebe die Polizei alarmiert habe. Nach dem Eintreffen einer Polizeistreife verhielt sich der Beschuldigte dieser gegenüber äußerst unkooperativ und aggressiv, weshalb weitere Streifen als Unterstützung angefordert wurden. Im Zuge einer ersten Befragung des Beschuldigten vor Ort zeigte sich dieser geständig versucht zu haben, das Mobiltelefon des Opfers zu stehlen. Selbiges wurde den Beamten vom Beschuldigten noch an der Einsatzörtlichkeit ausgehändigt und konnte dem Opfer wieder übergeben werden. In weiterer Folge wurde der Beschuldigte zur sofortigen Vernehmung auf die PI Bahnhof vorgeführt. Dabei zeigte sich dieser grundsätzlich geständig versucht zu haben, die ihm zur Last gelegte, gerichtlich strafbare Handlung zu begehen. Im Zuge der Vernehmung gab der Beschuldigte außerdem zu Protokoll, am frühen Abend zu Hause Cannabiskraut geraucht zu haben, was im Zuge eines bei einer amtsärztlichen Untersuchung durchgeführten Drogen-Schnelltests auch bestätigt wurde.Presseaussendung vom 16.01.2018, 06:30 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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