Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beantragung von „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ und die Abgabe von „Elektronischen Verpflichtungserklärungen“.Ab 1. Jänner 2014 liegt die Zuständigkeit zur Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Abgabe von Elektronischen Verpflichtungserklärungen ausschließlich bei der Landespolizeidirektion Salzburg und nicht mehr bei den Bezirkshauptmannschaften. Die Landespolizeidirektion war schon bisher im Stadtbereich zuständig.Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Fremden, die ohne Visum einreisen dürfen, als Saisonarbeiter erforderlich. Eine Elektronische Verpflichtungserklärung kann von Privatpersonen, Firmen und Vereinen abgegeben werden, um die für die Erlangung eines Visums erforderlichen finanziellen Mittel nachzuweisen. Der Einlader verpflichtet sich damit alle der Republik aus dem Aufenthalt des Visuminhabers entstehenden Kosten zu tragen.Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an eine der folgenden Dienststellen :Bezirk Salzburg Stadt und Salzburg Umgebung: 059133 50-2444Bezirk Hallein: 059133 5100-0Bezirk Tamsweg: 059133 5160-0Bezirk St. Johann im Pongau: 059133 5140-0Bezirk Zell am See: 059133 5170-0
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Neue Behördenzuständigkeit
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