Neuanmietung PI Straßwalchen

Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung mit nachfolgenden Standardanforderungen. Aktenzahl: BMI-RS1400/0247-IV/3/a/2015Betreff: Neuanmietung, LPD Salzburg, PI Straßwalchen, Genehmigung der Objektsuche.Ende der Frist für einlangende Angebote: 18. Juni 2015, 09.00 Uhr“Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung mit nachfolgenden Standardanforderungen: siehe untenFür den Erfolg des Angebotes sind der Preis, die Lage sowie der Innenbereich (siehe unten)ausschlaggebend. Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss einesVertrages. Sämtliche Kosten für die Anbotserstellung und allfällige Kosten ausnach folgenden Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent.Aus dieser Interessentensuche entsteht für das BM.I keinerlei Pflicht einen Vertragabzuschließen. Das BM.I kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auchwährende der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabevon Gründen Abstand nehmen.Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Anmietung nicht unter dieBestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 fällt, zumal die Anmietung einesvorhandenen Gebäudes im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 10 Z 8 BVergGvertragsgegenständlich sein wird.Des Weiteren wird gebeten, für das angebotene Gebäude Bau- und Vermessungsplänemitzusenden.Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zurVerfügung stellen können, werden eingeladen, sich mit dem Bundesministerium fürInneres, Referat IV/3/a, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail: BMI-IV-3-a@bmi.gv.at inVerbindung zu setzen.Das BM.I geht davon aus, dass bei Planung und Umsetzung der Maßnahme dieeinschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) beachtet wurden.Die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes samt den hierzuergangenen Verordnungen sind einzuhalten. Der Verantwortliche gemäß § 3 Abs 5B-BSG ist einzubeziehen.Die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung vonDienststellen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. 82/2005idgF sind zu berücksichtigen.Lage:5204 Straßwalchen, oder im unmittelbaren Nahbereich von Straßwalchen, mit guter verkehrstechnischer Anbindung gesamte Fläche auf einer Geschoßebene (im Erd- oder Obergeschoß), inklusive barrierefreier ErschließungInnenbereich:1 Sicherheitsschleuse 8 m²1 Parteienraum 18 m²4 Räume 15 m²2 Räume 10 m²1 Raum 8 m²1 Raum 6 m²1 Raum 5 m²1 Umkleideraum für Damen und Herren 20 m²Sanitäreinrichtungen m/w/beh. 12 m²Außenbereich:2 Garagenplätze (Einfahrtshöhe mindestens 260 cm)1 Behindertenparkplatz2 Stellplätze – mietzinsfrei“

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