Missbräuchliche Verwendung eines Blaulichtes
Missbräuchliche Verwendung eines Blaulichtes Presseaussendung der Polizei SalzburgMissbräuchliche Verwendung eines BlaulichtesEin 20jähriger Stadt-Salzburger fuhr am 27. Oktober 2019 kurz vor 17.00 Uhr mit seinem PKW auf der A1 Westautobahn im Bereich Söllheimer Brücke bis zur Ausfahrt Messe. Er verwendete dabei missbräuchlich ein nicht genehmigtes Blaulicht – einen sogenannten Frontblitzer. Der 20-jährige wird wegen Verdacht nach dem Notzeichengesetz an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt werden. Der Frontblitzer wurde sichergestellt.Presseaussendung vom 27.10.2019, 22:34 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück