Missachtung eines behördlichen Waffenverbotes

Missachtung eines behördlichen Waffenverbotes Presseaussendung der Polizei SalzburgMissachtung eines behördlichen WaffenverbotesTrotz behördlichem Waffenverbot führte ein 34-jähriger Salzburger, am Abend des 09.02., bei einer polizeilichen Routinekontrolle in der Stadt Salzburg, zwei Luftdruckpistolen bei sich, er wird nach den Bestimmungen des Waffengesetzes angezeigt werden.Presseaussendung vom 10.02.2017, 06:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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