Mehrfache gefährliche Drohung übers Telefon – Aussprache Betetungsverbot

Mehrfache gefährliche Drohung übers Telefon – Aussprache Betetungsverbot Presseaussendung der Polizei SalzburgMehrfache gefährliche Drohung übers Telefon – Aussprache BetetungsverbotAm 19.08.2014 um 13:30 Uhr erstattete eine Salzburgerin Anzeige gegen ihren 29-jährigen Ex-Mann, da sie von diesem telefonisch bereits dreimal mit dem Schlagen und Umbringen bedroht wurde. Der Beschuldigte konnte bis dato lediglich telefonisch erreicht und mit dem Vorwurf der gefährlichen Drohung gegen seine Ex-Frau konfrontiert werden. Dabei gab er zwar zu seine Ex-Frau angerufen zu haben, bezüglich der Drohungen zeigte er sich jedoch nicht geständig. Eine Einvernahme des Beschuldigten konnte bis dato nicht erfolgen, da sich dieser zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme bereits auf dem Weg in die Türkei befand. Die diensthabende Journalstaatsanwältin verfügte gegen den Beschuldigten Anzeige auf freiem Fuß.Gegen den Beschuldigten wurde ein Betretungsverbot der Wohnung für die Dauer von zwei Wochen ausgesprochen.Presseaussendung vom 19.08.2014, 21:56 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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