Mehr Abmahnungen als Strafen für Radler!

Bei einem geringfügigen Delikt hat die Polizei die Möglichkeit auf die Einhebung einer Geldstrafe zu verzichten und es bei einer Abmahnung zu belassen. Dabei wird präventiv auf die Radfahrer eingewirkt, um das Bewusstsein für korrektes Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu verbessern. Unter diesem Motto standen die Kontrollen der Polizei bis jetzt im Jahr 2014.Salzburg wird oft als Radhauptstadt bezeichnet. Immer mehr Menschen wählen speziell für kurze Strecken den Drahtesel und nicht das Auto. Dieser Trend ist für die Polizei gleichzeitig ein Auftrag, für die Verkehrssicherheit der Radler und der damit betroffenen anderen Verkehrsteilnehmer zu sorgen.Radfahren ist gesund und schont auch die Geldbörse! Für 547 Radfahrer in der Stadt Salzburg stimmen diese Aussagen im Zeitraum Jänner bis Oktober 2014 nur eingeschränkt. Sie mussten Strafen für folgende Delikte zahlen:Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: 69Freihändig fahren: 57Fahren auf Gehsteig: 126Nichtbeachtung von Rotlicht: 34Beleuchtungsmangel: 238Fahren unter Alkoholeinfluss: 23 (höchster gemessener Wert 2,48 Promille).Insgesamt wurden 561 Alkoholvortests durchgeführt.

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