Kontrollen nach dem Salzburger Jugendgesetz im Pongau Presseaussendung der Polizei SalzburgKontrollen nach dem Salzburger Jugendgesetz im PongauIn der Nacht zum 5. Juli 2019 kontrollierten Polizisten im Alpendorf von St. Johann im Pongau, begleitend zu einer Party anlässlich des Schulschlusses, die anwesenden Personen schwerpunktmäßig nach dem Salzburger Jugendgesetz. Gegen Mitternacht hielten sich ungefähr 700 Jugendliche und junge Erwachsene im Veranstaltungsgelände auf. Die Kommunikation mit dem Veranstalter war vorbildlich. Es waren ausreichend Sicherheitskräfte für die Eingangskontrolle abgestellt. Mit Lautsprecherdurchsagen wurde halbstündlich auf die Polizeikontrollen hingewiesen. Letztlich wurden 19 Jugendliche wegen geringfügiger Übertretungen (Ausgehzeit 23.00 Uhr), und Sieben Jugendliche wegen geringfügiger Übertretungen (Ausgehzeit 01.00 Uhr) abgemahnt. Vier Jugendliche wurden wegen erheblicher Übertretungen (§§ 24 und 36 Salzburger Jugendgesetz) mit Organmandaten in der Höhe von je 30.- Euro bestraft. Ein Jugendlicher lag nach Mitternacht, abseits des Veranstaltungsgeländes in einer Wiese und er war zeitlich wie örtlich nicht orientiert. Der 16-jährige Einheimische gab an, Amphetamine und ein Pferdebetäubungsmittel nasal konsumiert zu haben. Er wurde nach der Erstversorgung durch die Einsatzkräfte in das Klinikum Schwarzach eingeliefert. Drei Personen werden insgesamt wegen Delikten nach dem Suchtmittelgesetz an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 05.07.2019, 15:09 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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