Klärung: Einmietbetrüger in Fuschl am See ausgeforscht
Klärung: Einmietbetrüger in Fuschl am See ausgeforscht Presseaussendung der Polizei SalzburgKlärung: Einmietbetrüger in Fuschl am See ausgeforschtSeit 18. August 2017 kam es in Fuschl am See zu Einmietbetrügen. Die Polizei führte umfangreiche Ermittlungen bei den betroffenen Pensionen. Mit Hilfe intensiver Befragungen konnte auf Grund der ähnlichen Vorgangsweise ein Täterprofil erstellt werden. Eine zusammengefasste Täterbeschreibung teilten die Polizisten den Pensionen und Hotels im Ort und dem regionalen Tourismusverband mit. Ein Wirt aus der Gemeinde Hof meldete darauf am 25. September 2017 einen verdächtigen Gast. Die Polizei kontrollierte den 39-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann mit einem gestohlenen Pkw aus Deutschland unterwegs ist. Die Polizisten nahmen ihn fest und stellten das Fahrzeug sicher. Der Mann ist zu zwei Einmietbetrügen in Pensionen in Fuschl am See geständig. Er hat sich je ein Zimmer gemietet ohne dieses zahlen zu können. Der Schaden beläuft sich jeweils auf mehrere 100 Euro. Auch ist er geständig den Pkw in Deutschland gestohlen zu haben. Auf Grund von weiteren Erhebungen konnten dem 39-Jährigen ein Einschleichdiebstahl am 18. August 2017 sowie ein Einbruch am 20. September 2017, jeweils bei Pensionen in Fuschl am See, nachgewiesen werden. Am 18. August 2017 schlich sich der Deutsche in eine Pension und durchsuchte diese nach Bargeld. Er konnte einen niedrigen vierstelligen Betrag erbeuten. Beim Einbruch am 20. September 2017 brach er einen Schrank bei einer Rezeption auf und erbeutete eine geringe Menge an Bargeld. Der Deutsche ist zu beiden Taten geständig. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 39-Jährige einen weiteren Einschleichdiebstahl am 24. August 2017 bei einer Pension in St. Gilgen verübte. Der Mann schlich in ein unversperrtes Pensionszimmer und stahl eine Geldbörse von einem Gast mit einem niedrigen vierstelligen Bargeldbetrag. Beim eingemieteten Gastwirt aus Hof zahlte der Mann ebenso nicht. Dem Wirt entstand ein Schaden im niedrigen dreistelligen Bereich. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 30.09.2017, 09:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück