Kennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester.

Kennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester. Presseaussendung der Polizei SalzburgKennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester.Am Nachmittag des 04.10.2014 wurden im Zuge von Verkehrskontrollen ein 15-jähriger Lehrling und das von ihm gelenke Kleinkraftrad überprüft. Bei einer Messung mit einem Rolltester wurde eine Geschwindigkeit von 95 km/h erreicht. Erlaubt sind lediglich 45 km/h. Die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein wurden abgenommen. Der Lehrling und sein Vater, auf den das Motorfahrrad zugelassen ist, werden der Behörde angezeigt.Presseaussendung vom 04.10.2014, 21:37 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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