Kennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester. Presseaussendung der Polizei SalzburgKennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester.Am Nachmittag des 04.10.2014 wurden im Zuge von Verkehrskontrollen ein 15-jähriger Lehrling und das von ihm gelenke Kleinkraftrad überprüft. Bei einer Messung mit einem Rolltester wurde eine Geschwindigkeit von 95 km/h erreicht. Erlaubt sind lediglich 45 km/h. Die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein wurden abgenommen. Der Lehrling und sein Vater, auf den das Motorfahrrad zugelassen ist, werden der Behörde angezeigt.Presseaussendung vom 04.10.2014, 21:37 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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Kennzeichenabnahme bei Kleinkraftrad nach Messung mit Rolltester.
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